Das Recht auf Selbstbestimmung beinhaltet das Recht eines jeden Patienten, einer medizinischen Behandlung zuzustimmen oder diese abzulehnen, auch wenn diese Entscheidung mit irreversiblen oder tödlichen Folgen verbunden ist und/oder dem Behandler resp. Gutachter «unvernünftig» erscheinen mag. Voraussetzung ist, dass die Patientin bezüglich dieser Entscheidung urteilsfähig ist, wofür gewisse Kompetenzen vorhanden sein müssen. Trotz zahlreicher vorhandener Hilfsinstrumente zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit gestaltet sich diese im Alltag zum Teil komplex und ist mit Unsicherheiten verbunden. Der folgende Artikel gibt Informationen über rechtlich-ethische Aspekte der Urteilsfähigkeit im Spannungsfeld zwischen Wahrung der Patientenautonomie u...