<![CDATA[§ 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist zwei Jahre verlängert worden. "Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11317) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699) angenommen. Damit können urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2014, unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Universitäten eingestellt werden. Für das Einstellen muss eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden. Die Koalition begründet die Ve...