Die Frage, was Gegenstand einer Verfügung nach Art. 5, Art. 25 und Art. 25a VwVG sein kann, ist auch mit Blick auf die Rechtsweggarantie nach Art. 29a BV zu beantworten, da die Verfügung bis heute das zentrale Anfechtungsobjekt ist, um den (gerichtlichen) Rechtsschutz zu ermöglichen. Entsprechend ist die Auslegung von Art. 29a BV mit derjenigen der Verfügung nach Art. 5, Art. 25 und Art. 25a VwVG zu harmonisieren (und vice versa). Der sachliche Anwendungsbereich von Art. 29a BV, der im Begriff «Rechtsstreitigkeiten» angelegt ist, erfasst Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen. Rechtsverhältnisse zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass Rechte oder Pflichten von Einzelpersonen vom Verfassungs-, Gesetz- oder Verordnungsgeber hinreichend p...
Verzeichmis: 1.Aushöhlung der Rechtswidrigkeit und Bedeutung der Gesamtrechtsordnung für die Kon-str...
Brand D. Die Vereinbarkeit der Rechtsverordnungsermächtigungen des Bundes zur Durchführung von EG-Re...
Alles positive Recht ist temporär und disponibel. Deswegen ist die Zukunfts- und Rückwirkung des Rec...
Im Gegensatz zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder zur Beschwerde an das Bun...
“Transfer” und “Rezeption” des Rechts sind Kategorien, die das Verhältnis unterschiedlicher Rechtsys...
Das allgemeine Rechtsschutzinteresse ist zwar eine allgemein anerkannte Sachurteilsvoraussetzung im ...
Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen eine...
Die Frage nach der Widerruflichkeit rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte gehört ...
Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erwächst ein Verwaltungsakt in Bestandskraft. Dies hat insbesond...
Die derzeitige Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Ursache in der hohen Anzahl von Ve...
Art. 100 b EG-Vertrag ermächtigt den Rat, die Mitgliedstaaten zu einer Anerkennung von Rechts- und V...
Vor mehr als 100 Jahren hat die Entwicklung des akzessorischen Rechnungslegungsanspruchs im Recht de...
Der Schlüssel zur erfolgreichen Berufung ans Bundesgericht liegt weitgehend in der Kenntnis der Verf...
Die Rechte drängt in die gesellschaftliche Mitte. Diese Entwicklung macht vor Recht und Rechtswissen...
Es wird die Frage untersucht, ob die Ausnahmeregelungen der Vollstreckungsübernahme gem. § 49 Abs. 3...
Verzeichmis: 1.Aushöhlung der Rechtswidrigkeit und Bedeutung der Gesamtrechtsordnung für die Kon-str...
Brand D. Die Vereinbarkeit der Rechtsverordnungsermächtigungen des Bundes zur Durchführung von EG-Re...
Alles positive Recht ist temporär und disponibel. Deswegen ist die Zukunfts- und Rückwirkung des Rec...
Im Gegensatz zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder zur Beschwerde an das Bun...
“Transfer” und “Rezeption” des Rechts sind Kategorien, die das Verhältnis unterschiedlicher Rechtsys...
Das allgemeine Rechtsschutzinteresse ist zwar eine allgemein anerkannte Sachurteilsvoraussetzung im ...
Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen eine...
Die Frage nach der Widerruflichkeit rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte gehört ...
Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erwächst ein Verwaltungsakt in Bestandskraft. Dies hat insbesond...
Die derzeitige Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Ursache in der hohen Anzahl von Ve...
Art. 100 b EG-Vertrag ermächtigt den Rat, die Mitgliedstaaten zu einer Anerkennung von Rechts- und V...
Vor mehr als 100 Jahren hat die Entwicklung des akzessorischen Rechnungslegungsanspruchs im Recht de...
Der Schlüssel zur erfolgreichen Berufung ans Bundesgericht liegt weitgehend in der Kenntnis der Verf...
Die Rechte drängt in die gesellschaftliche Mitte. Diese Entwicklung macht vor Recht und Rechtswissen...
Es wird die Frage untersucht, ob die Ausnahmeregelungen der Vollstreckungsübernahme gem. § 49 Abs. 3...
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Alles positive Recht ist temporär und disponibel. Deswegen ist die Zukunfts- und Rückwirkung des Rec...