Der Staatspräsident Benins, Thomas Boni Yayi, brachte am 06.06.2013 erneut ein Verfassungsänderungsgesetz ein, das aufgrund politischer Konflikte seit drei Jahren auf Eis gelegen hatte. Einen Tag darauf wurden neue Verfassungsrichter vereidigt, die im Streitfall über die Rechtmäßigkeit der Reform zu entscheiden hätt en. Der vormalige Gerichtspräsident wurde nicht wieder ernannt. Er vertrat Entscheidungen, die Verfassungsänderungen erschweren. Benin zählt zu den wenigen, weitgehend funktionierenden afrikanischen Demokratien. Die Verfassung aus dem Jahr 1990 gilt zusammen mit dem Verfassungsgericht zu den Stabilitätsankern dieser jungen und verletzlichen Demokratie. Daher können Reformbestrebungen - und seien sie noch so klein - schnell als A...