Der Verfasser untersucht die zivilrechtliche Gehilfenhaftung nach § 830 I 1, II BGB anhand einer Fallgruppe, die im zivilistischen Schrifttum anders als im Strafrecht bislang nur am Rande gewürdigt worden ist, nämlich der sog. „neutralen“ Beihilfe. Hierbei geht es darum, ob und inwieweit jemand für das deliktische Verhalten eines Dritten haftet, obwohl sein eigener Tatbeitrag sich in einem - für sich genommen -ordnungsgemäßen, berufstypischen Verhalten erschöpft. Diese Frage ist insbesondere für Banken höchst relevant. Der Aufsatz arbeitet zunächst eingehend das Verhältnis des zivilrechtlichen Beihilfebegriffs zum Strafrecht heraus. Es wird auch auf die rechtspolitisch kontroverse Frage einer Änderung der prozessualen Rahmenbedingungen eing...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Ob der zivile Ungehorsam der Personen des ‚Aufstand der Letzten Generation‘ strafbar ist, wird weith...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren...
Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche wie die §§ 904 Satz 2, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB standen lange Zei...
Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche wie die §§ 904 Satz 2, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB standen lange Zei...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Ob der zivile Ungehorsam der Personen des ‚Aufstand der Letzten Generation‘ strafbar ist, wird weith...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren...
Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Bei der Gestaltung einer vorgezogenen Erbfolge sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Auge behal...
Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche wie die §§ 904 Satz 2, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB standen lange Zei...
Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche wie die §§ 904 Satz 2, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB standen lange Zei...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschö...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
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Ob der zivile Ungehorsam der Personen des ‚Aufstand der Letzten Generation‘ strafbar ist, wird weith...