Auch wenn den einen oder anderen Vertragszahnarzt gerne das Gefühl beschleicht: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist keine Erfindung der jeweils zuständigen Kassen-zahnärztlichen Vereinigung. Umgesetzt werden vielmehr Regelungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V), die darauf abzielen, den gesetzlichen Krankenkassen überflüssige Kosten zu ersparen und die solidarische Finanzierung nicht über Gebühr zu belasten. Vertragszahnärzte sind aufgefordert, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (§SGB V). Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei gilt, dass Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, Versicherte auch nicht beanspruche...