Am 01.11.2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft. In diesem Zusammenhang reformierte der Gesetzgeber das Eigenkapitalersatzrecht. Das Eigenkapitalersatzrecht fand unter bestimmten Umständen auf die Kredite gesellschaftsfremder Dritter Anwendung. Unstreitig gilt dies auch für das neue Recht. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Reform des Eigenkapitalersatzrechts zu einer Veränderung des bisherigen Adressatenkreises über den unmittelbaren Gesellschafter hinaus geführt hat. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Sinn und Zweck des neuen Rechts und dessen Bedeutung für den personellen Anwendungsbereich. Die Arbeit setzt sich insbesondere kritisch mit verschiedenen in der rechtswissens...