Der Vorstand einer börsennotierten AG stößt auf Vorkommnisse in seinem Unternehmen, die dessen Reputation gefährden, sobald sie bekannt werden. Die Information ist – auch deshalb – kursrelevant. Muss der Vorstand unverzüglich „ad hoc gehen“? Oder kann er wegen des drohenden Reputationsverlusts die Veröffentlichung aufschieben? Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Frage. Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob ein solcher Aufschub im Emittenteninteresse i. S. d. Art. 17 Abs. 4 MAR läge. Dieses Interesse ist bei rufschädigenden Informationen im Wege einer komplexen Abwägungsentscheidung zu ermitteln, bei der die Vor- und Nachteile des Aufschubs der Ad-hoc-Meldung für die Aktionäre des Emittenten abgeschätzt werden müssen. Der Aufsatz ...
Selten zuvor ist derart intensiv über die gesamtgesellschaftliche Funktion und die ethischen Standar...
Die Entscheidung des BGH behandelt die zivilrechtliche Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft...
Unerwartete Geschäftszahlen und die daraus resultierende Notwendigkeit der Anpassung von Ergebnispro...
Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. ...
Digitale Reputationssysteme Bewertungen tragen entscheidend dazu bei, dass Milliarden von Transaktio...
Auch sechs Jahre nach Einführung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG besteht bei d...
Corporate Governance steht für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Dieser Ordnungsrah...
Considering the planned amendments under the Financial Market Integrity Strengthening Act, the autho...
The relationship between European insider trading law and German stock corporation law has reached a...
The thesis contains three essays in the realm of information economics and industrial organization. ...
Anlaß dieser Arbeit war die partielle Neugestaltung des Insiderrechts durch die Marktmissbrauchsrich...
Gute Theorie erfordert genaue Unterscheidungen und Bezeichnungen. Wissenschaftliche Unterscheidungen...
Die alte Zeitungswissenschaft, wenngleich der Name noch nicht sterben will, ist tot,gehört der Wisse...
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erforschung von Vertrauen und Reputation und den dah...
Journalismus hat unabhängig zu sein. Und kritisch. Er soll Allgemein- und nicht Partikularinteressen...
Selten zuvor ist derart intensiv über die gesamtgesellschaftliche Funktion und die ethischen Standar...
Die Entscheidung des BGH behandelt die zivilrechtliche Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft...
Unerwartete Geschäftszahlen und die daraus resultierende Notwendigkeit der Anpassung von Ergebnispro...
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Auch sechs Jahre nach Einführung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG besteht bei d...
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Anlaß dieser Arbeit war die partielle Neugestaltung des Insiderrechts durch die Marktmissbrauchsrich...
Gute Theorie erfordert genaue Unterscheidungen und Bezeichnungen. Wissenschaftliche Unterscheidungen...
Die alte Zeitungswissenschaft, wenngleich der Name noch nicht sterben will, ist tot,gehört der Wisse...
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erforschung von Vertrauen und Reputation und den dah...
Journalismus hat unabhängig zu sein. Und kritisch. Er soll Allgemein- und nicht Partikularinteressen...
Selten zuvor ist derart intensiv über die gesamtgesellschaftliche Funktion und die ethischen Standar...
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Unerwartete Geschäftszahlen und die daraus resultierende Notwendigkeit der Anpassung von Ergebnispro...