Das Dogma von der Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Zustimmung für die strafrechtliche Beurteilung des genehmigten Verhaltens als vollendetes Unrecht wird von Rechtsprechung und Lehre seit jeher für alle Bereiche des Strafrechts für richtig gehalten. Gleichwohl treten, zum Beispiel im Bereich der Vermögens- und Umweltdelikte, immer wieder Fälle auf, in denen eine nachträgliche Zustimmung des Dispositionsbefugten eine Bestrafung wegen vollendeter Tat fragwürdig erscheinen lässt. Die unterschiedlichen Ansätze, mit denen Rechtsprechung und Lehre in solchen Fällen unter Respektierung des Dogmas zu angemessenen Ergebnissen gelangen wollen, sind nicht unumstritten, sondern sehen sich ihrerseits Einwänden ausgesetzt. In der Arbeit werden zunäc...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Fragen des türkischen Strafrechts tauchen auch in der deutschen Rechtspraxis immer wieder auf. In As...
Ottonisch-salische Reichsbischöfe waren als Reichsfürsten und oberste Seelsorger in doppelter Weise ...
Das Dogma von der Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Zustimmung für die strafrechtliche Beurteilu...
Hat das in Deutschland herrschende Dogma von der besonderen Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe...
Wenn aus Unternehmen heraus Rechtsgutsverletzungen begangen werden, stellt sich stets die Frage nach...
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt - ein (zu) wenig beachtetes Rechtsinstitut? Seit über 20 Jahren fü...
Gewöhnlich wird für den Bereich der strafrechtlichen Schuld eine unterschiedliche zeitliche Struktur...
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit...
Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaub...
Der Beitrag geht der Frage nach, warum die Verkehrsdelinquenz – zu Unrecht – in der Politik wie auch...
Grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen und rechtliche Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung sind ...
Wem geschieht – normativ betrachtet – eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in...
Es ist unbestritten, dass staatliches Strafen einer adäquaten Strafbegründung bedarf. Da Strafe ein ...
Sedes materiae für die strafrechtliche Verantwortung von Mitgliedern eines Aufsichtsrats ist das Zus...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Fragen des türkischen Strafrechts tauchen auch in der deutschen Rechtspraxis immer wieder auf. In As...
Ottonisch-salische Reichsbischöfe waren als Reichsfürsten und oberste Seelsorger in doppelter Weise ...
Das Dogma von der Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Zustimmung für die strafrechtliche Beurteilu...
Hat das in Deutschland herrschende Dogma von der besonderen Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe...
Wenn aus Unternehmen heraus Rechtsgutsverletzungen begangen werden, stellt sich stets die Frage nach...
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt - ein (zu) wenig beachtetes Rechtsinstitut? Seit über 20 Jahren fü...
Gewöhnlich wird für den Bereich der strafrechtlichen Schuld eine unterschiedliche zeitliche Struktur...
Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit...
Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaub...
Der Beitrag geht der Frage nach, warum die Verkehrsdelinquenz – zu Unrecht – in der Politik wie auch...
Grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen und rechtliche Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung sind ...
Wem geschieht – normativ betrachtet – eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in...
Es ist unbestritten, dass staatliches Strafen einer adäquaten Strafbegründung bedarf. Da Strafe ein ...
Sedes materiae für die strafrechtliche Verantwortung von Mitgliedern eines Aufsichtsrats ist das Zus...
Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafr...
Fragen des türkischen Strafrechts tauchen auch in der deutschen Rechtspraxis immer wieder auf. In As...
Ottonisch-salische Reichsbischöfe waren als Reichsfürsten und oberste Seelsorger in doppelter Weise ...