Die Inanspruchnahme ausländischer Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist in zwei Varianten denkbar, einerseits in Form der Leistungsnachfrage eines Patienten im Ausland, andererseits in Form der Inanspruchnahme eines ausländischen Arztes in Deutschland. Für diese unterschiedlichen Möglichkeiten bestehen eigenständige nationale und europäische Regelungen, die die grenzüberschreitende Leistungserbringung ermöglichen sollen. In jüngster Vergangenheit lässt sich dabei ein zunehmender Einfluss der europäischen Vorschriften auf das nationale Recht verzeichnen, zuletzt in Form eines Dienstleistungsrichtlinienvorschlages der Europäischen Kommission. Dessen Ziel war es, die uneingeschränkte Nutzung der Dienstleistungsfreiheit allen Union...