Als Ausfluss und Konkretisierung der allgemeinen Treuepflicht im Recht der kollektiven Kapitalanlagen besteht ein spezifisches Übernahme- und Abtretungsverbot, welches besagt, dass die Fondsleitung und die Depotbank sowie ihre Beauftragten und die ihnen nahestehenden Personen keine Immobilienwerte von Anlagefonds übernehmen oder ihnen abtreten dürfen. Diese besondere Treuepflicht ist darin begründet, dass die Bildung eines Marktpreises infolge der Partikularität der Immobilie und der begrenzten Anzahl von Marktteilnehmern nicht als gewährleistet erscheint und deshalb die Gefahr besteht, dass Geschäfte zu Lasten der Anleger getätigt werden. In dem Beitrag wird untersucht, ob und in welchem Umfang ein solches Verbot gerechtfertigt ist und ob ...
Greenwald und Stiglitz schlagen vor, Konjunkturfluktuationen durch das Zusammenspiel von Unvollkomme...
Seit einigen Jahren ist in der Kfz-Branche ein Händlersterben zu beobachten. Bedingt ist dies zum ei...
Die Beteiligung öffentlicher Unternehmen am wirtschaftlichen Leben hat in den letzten Jahren zugenom...
Im letzten Jahrzehnt hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kontrolle staatlicher Be...
Wie wirken sich die vielfachen Unternehmensumstrukturierungen auf die Organisation der Mitbestimmung...
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Analyse des im Recht der kollektiven Kapita...
Die Immobilien-Aktiengesellschaft ist eine relativ junge Form der Kapitalanlage in Grundvermögen. Di...
Es gibt Überlegungen, Kreditinstituten den Besitz der Anteilsmehrheit an Kapitalanlagegesellschaften...
Unternehmensübernahmen sind ebenso wie Fusionen und Pakethandel Bestandteil des Marktes für Unterneh...
Mit der rechtlichen Überprüfung von Zwischenerwerbsmodellen der Kommunen im Rahmen einer Baulandausw...
Das Bundeskartellamt kann gem. §§ 47 OWiG, 81 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es ei...
Aufgrund immer häufiger auftretender Unternehmenskrisen stellt sich die Frage, welche Rolle der Aufs...
Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unte...
Vorstände unterliegen einem Wettbewerbsverbot gegenüber der Aktiengesellschaft, Komplementäre gegenü...
In aller Regel werden geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform der kupierten Publikums-KG konz...
Greenwald und Stiglitz schlagen vor, Konjunkturfluktuationen durch das Zusammenspiel von Unvollkomme...
Seit einigen Jahren ist in der Kfz-Branche ein Händlersterben zu beobachten. Bedingt ist dies zum ei...
Die Beteiligung öffentlicher Unternehmen am wirtschaftlichen Leben hat in den letzten Jahren zugenom...
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Die Immobilien-Aktiengesellschaft ist eine relativ junge Form der Kapitalanlage in Grundvermögen. Di...
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Das Bundeskartellamt kann gem. §§ 47 OWiG, 81 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es ei...
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Vorstände unterliegen einem Wettbewerbsverbot gegenüber der Aktiengesellschaft, Komplementäre gegenü...
In aller Regel werden geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform der kupierten Publikums-KG konz...
Greenwald und Stiglitz schlagen vor, Konjunkturfluktuationen durch das Zusammenspiel von Unvollkomme...
Seit einigen Jahren ist in der Kfz-Branche ein Händlersterben zu beobachten. Bedingt ist dies zum ei...
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