Führt ein Insolvenzverwalter ein Unternehmen vorübergehend fort, muss er beinahe zwangsläufig neue Verbindlichkeiten begründen, für die er nach Maßgabe des § 61 InsO persönlich haftet. Ein gewisser Anreiz des Verwalters, Betriebe zur Vermeidung von Haftungsgefahren in der Tendenz früher als erforderlich einzustellen, liegt daher nahe. Die Studie untersucht die wechselvolle Haftung des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters und nimmt dabei auch wahrnehmungspsychologische Anreizeffekte in den Blick. Ausgangspunkt der Analyse bilden die Zwangsvergleichsbürgen-Urteile, in denen das Reichsgericht mit einer ausgewogenen Haftungsrechtsprechung Sanierungen zu einer Zeit förderte, die in der Rückschau als sanierungsfeindlich eingestuft wird
Ziel der Autorin ist die Betrachtung der Insolvenzordnung (InsO) im Lichte des Verfassungsrechts. Di...
Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (...
Eingangs wird das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung des IRÄG 2010 dargestellt, wobei detaill...
Unternehmenskrisen und -insolvenzen sind permanente Erscheinungen des Wirtschaftslebens. Die Insolve...
Durch das IRÄG 2010 wurde dem Sanierungs- und Fortführungsgedanken eines insolventen Unternehmens ei...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht...
Obwohl der Konzern oftmals aus wirtschaftlicher Sicht ein einheitliches Unternehmen darstellt, wird ...
Seit der Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG ist es möglich, in einem Insolvenzplan jede gesel...
Die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gilt als eine der vornehmsten Pflichten eines ...
Die Insolvenz von Unternehmen hat regelmäßig erhebliche Folgen zulasten der Gläubiger und der Allgem...
Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll aufgezeigt werden, wie Fehlentwicklungenidentifiziert und korrigi...
Der Insolvenzverwalter hat nach § 81 Abs 1 IO die durch den Gegenstand seiner Geschäftsführung gebot...
Im Hinblick auf die hohe Zerschlagungsquote der Konkurs- und Vergleichsordnung untersucht der Verfas...
Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolve...
Ziel der Autorin ist die Betrachtung der Insolvenzordnung (InsO) im Lichte des Verfassungsrechts. Di...
Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (...
Eingangs wird das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung des IRÄG 2010 dargestellt, wobei detaill...
Unternehmenskrisen und -insolvenzen sind permanente Erscheinungen des Wirtschaftslebens. Die Insolve...
Durch das IRÄG 2010 wurde dem Sanierungs- und Fortführungsgedanken eines insolventen Unternehmens ei...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht...
Obwohl der Konzern oftmals aus wirtschaftlicher Sicht ein einheitliches Unternehmen darstellt, wird ...
Seit der Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG ist es möglich, in einem Insolvenzplan jede gesel...
Die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gilt als eine der vornehmsten Pflichten eines ...
Die Insolvenz von Unternehmen hat regelmäßig erhebliche Folgen zulasten der Gläubiger und der Allgem...
Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll aufgezeigt werden, wie Fehlentwicklungenidentifiziert und korrigi...
Der Insolvenzverwalter hat nach § 81 Abs 1 IO die durch den Gegenstand seiner Geschäftsführung gebot...
Im Hinblick auf die hohe Zerschlagungsquote der Konkurs- und Vergleichsordnung untersucht der Verfas...
Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolve...
Ziel der Autorin ist die Betrachtung der Insolvenzordnung (InsO) im Lichte des Verfassungsrechts. Di...
Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (...
Eingangs wird das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung des IRÄG 2010 dargestellt, wobei detaill...