Das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren wurden bei der Einführung der InsO 1999 als völlig neue Rechtsinstitute geschaffen. Ihre Auswirkungen waren damals nicht absehbar; man sah lediglich die Notwendigkeit solcher Regelungen, um den Wirtschaftskreislauf und die Gewährleistung der Teilnahme Aller daran zu sichern. Man rechnete mit enormen Antragszahlen und betrieb die Einführung der Regelungen deshalb mit viel Umsicht, was, wie sich gezeigt hat, der richtige Weg war.Die Vorgehensweise basiert auf einem einfachen Aneinanderreihen einzelner Verfahrensschritte. Hat einer dieser Schritte Erfolg, so ist die Überschuldung des Verbrauchers behoben und das Verfahren beendet bzw. nicht mehr notwendig. Dem Gesetzgeber war wich...