Mit Beginn des Jahres 2004 lösen neue Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts (RKI) die im Jahr 2001 eingeführten Falldefinitionen ab. Die neue Ausgabe enthält Definitionen für 53 Übermittlungskategorien von Einzelfällen, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den Gesundheitsämtern über die Landesbehörden an das RKI zu übermitteln sind. Die neuen Falldefinitionen berücksichtigen die fortschreitende Entwicklung der Labormethoden und durch systematische Evaluierung identifizierte Hinweise zur Verbesserung. Die Falldefinitionen bestehen aus 3 Evidenztypen—klinisches Bild, labordiagnostischer Nachweis, epidemiologische Bestätigung—, die jeweils krankheits- bzw. erregerspezifische Prüfkriterien enthalten. Aus der Kombination de...