Die Erstellung eines Nationalen Präventionsberichts unter Mitwirkung der Länder ist im Präventionsgesetz geregelt. In Bayern wird eine Präventionsberichterstattung aufgebaut, die neben Indikatoren der Prävention und Gesundheitsförderung auch das Präventionsgeschehen im Sinne einer Interventionsberichterstattung abbilden soll. Auf der Grundlage einer Online-Befragung wurde eine Bestandsaufnahme zur Primärprävention und Gesundheitsförderung durchgeführt. Diese ermöglichte nicht nur einen Überblick über Aktivitäten, Struktur- und Qualitätsaspekte der bayerischen Präventionslandschaft, sondern auch die Ableitung von Empfehlungen für die Weiterentwicklung. Der Beitrag zeigt zudem die Grenzen auf, die mit einer derartigen Erhebung einhergeh...