Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch tritt sowohl in der Praxis als auch in Klausuren in mannigfaltigen Konstellationen auf. Das Fehlen einer gesetzlichen Normierung führt dabei häufig zu Anwendungsschwierigkeiten. An einer anerkannten Systematik fehlt es insbesondere noch bei Zurechnungsfragen, die sich bei der Prüfung eines Folgenbeseitigungsanspruchs sowohl im Rahmen der Anspruchsvoraussetzungen als auch auf Rechtsfolgenseite stellen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Problematik auf und soll eine Auseinandersetzung in der Falllösung ermöglichen
Der nachfolgende Beitrag betrachtet den finanzverfassungsrechtlichen Typus der sog. nichtsteuerliche...
Die Unternehmensflurbereinigung ist ein Instrument zur Unterstützung öffentlicher Großbauvorhaben. D...
Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet....
Der öffentlich-rechtliche Vertrag gem. §§ 54 ff. VwVfG spielt sowohl in universitären Klausuren als ...
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit Menschen, die als Angehörige oder Partner in unmit...
Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. ...
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Diese programmatische Vorgabe des § 95 Abs....
Wenn öffentlich über Arbeit und Gesundheit diskutiert wird, geht es meist um Fehlzeiten und Krankens...
Seit 1995 wurden in regelmäßigen Abständen Kommissionen oder Arbeitsgruppen dazu eingesetzt, was zei...
Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten sind gem. Art. 74 Nr. 19 GG Gegens...
Einnahmen und (vorweggenommene) Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – Unterh...
Unter dem Stichwort "Souveränitätsrisiko" werden typischerweise Probleme bei der Auslandsverschuldun...
Vergleicht man universitäre Mathematik-Aufgaben aus Anfangsvorlesungen in reinen Mathematikstudieng...
Der Beitrag vergleicht österreichische und deutsche Gerichtsentscheidungen. Es werden mit Hilfe vers...
Wenn es in Deutschland um die Rolle des Bürgers bzw. der Bürgerin in der öffentlichen Verwaltung geh...
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