In der Präambel des europäischen Verfassungsvertrags von 2004 war das neu zu ordnende politische Gemeinwesen als ein "nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa" beschrieben worden, das sich gerade wegen dieser Erfahrungen auf einen Weg des Fortschritts und der Zivilisation begeben habe. Dem normativen Text hatte man also einen offiziellen Hinweis auf Europas Geschichte vorangestellt. Die Union sollte nicht mehr in erster Linie als nüchterner ökonomischer Zweckverband präsentiert werden, sondern als notwendiges Ergebnis historischer Erfahrung, als universellen Werten zustrebende, rechtsstaatlich verfasste Schicksalsgemeinschaft von Menschen, die sich ihrer gemeinsamen Wurzeln und Ziele bewusst sind. Auch wenn das ehrgeizige Proj...