Governance und Verhaltensökonomik können die Privatrechtswissenschaft vor allem insofern bereichern, als sie zu effektiver Regelsetzung, also zur Auswahl zielführender Regelungsinstrumente und zur Entwicklung sinnvoller Regelungsstrategien beitragen. Umgekehrt sind beide Instrumente methodisch ungleich weniger geeignet, selbst Schutzziele zu definieren und dadurch materielle Regelungsinhalte zu determinieren. Diese Aufgabe sollte einer anderen, vorgelagerten Ebene vorbehalten bleiben; Rechtspolitik und Regelsetzung sind zumindest analytisch voneinander zu trennen. Dass Governance und Verhaltensökonomik ungeachtet ihrer methodischen Eignung in der Rechtswirklichkeit instrumentalisiert werden, um versteckte Rechtspolitik zu betreiben, ist mit...