Die Massenmedien geraten bei der Ausübung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Wächter- und Kontrollfunktion regelmäßig mit den ebenfalls durch das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechten der von der Medienberichterstattung betroffenen Menschen in Konflikt. Ein Musterbeispiel für den praktizierten Grundrechtsausgleich stellt die Berichterstattung über mutmaßliches Fehlverhalten dar, das noch nicht bewiesen ist. Der Beitrag führt aus, was die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung sind und wo die Grenzen zum Kampagnenjournalismus überschritten werden.EnglishCampaign Journalism or Suspicion-based Reporting? Media Coverage of Alleged Misconduct and its Legal and Ethical ClassificationThe mass media, while exerci...