Die Einvernahme des Sachbearbeiters der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht als Zeuge iSd §§ 48 bis 50 AVG ist nur dann zulässig, wenn dieser nicht über amtliche Wahrnehmungen berichtet. Darüber hinaus darf der Sachbearbeiter in diesem Verfahren nicht Vertreter der belangten Behörde sein. Wird dies bejaht, hat eine Einvernahme als Beteiligter nach § 51 AVG zu erfolgen.eingereicht von Löschl SelinaUniversität Linz, Diplomarbeit, 2019(VLID)436626
In Zeiten knapper Haushaltsmittel wird die Frage der Verwaltungshaftung, also die Frage, inwieweit j...
eingereicht von: Wilhelm H. KroißböckZsfassungLinz, Univ., Dipl.-Arb., 2014(VLID)37549
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Die vorliegende Arbeit untersucht in einem ersten Teil, ob eine mündliche Verkündung des verwaltungs...
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema, wie die Verwaltungsgerichte gegen Zwischenrufe vo...
Die vorliegende Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Titels „Magister der Rechtswissenschafte...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus einem Erkenntnis und einer „Legal Opinion“ zusammen und ...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich der „Legal Opinion" und de...
In der vorliegenden Arbeit wurde die Frage erörtert, inwiefern Kassationsanträge an ein Verwaltungsg...
Die vorliegende Arbeit besteht aus zwei Teilen. Einerseits aus der Gegenschrift der belangten Behörd...
Der vorliegenden Legal Opinion lag die folgende Aufgabenstellung zu Grunde: Die Berufung des Beschwe...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus der legal opinion und dem, von mir und Frau Anja Luger i...
In dieser Arbeit wird unter Bedachtnahme auf Judikatur und Lehre zunächst die Bedeutung bzw Geltung ...
eingereicht von: Holzleitner Marie-TheresLinz, Univ., Dipl.-Arb., 2014(VLID)37547
§ 364 Abs 2 ABGB gewährt dinglichen Berechtigten einen Unterlassungsanspruch gegen unmittelbare Einw...
In Zeiten knapper Haushaltsmittel wird die Frage der Verwaltungshaftung, also die Frage, inwieweit j...
eingereicht von: Wilhelm H. KroißböckZsfassungLinz, Univ., Dipl.-Arb., 2014(VLID)37549
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Die vorliegende Arbeit untersucht in einem ersten Teil, ob eine mündliche Verkündung des verwaltungs...
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema, wie die Verwaltungsgerichte gegen Zwischenrufe vo...
Die vorliegende Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Titels „Magister der Rechtswissenschafte...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus einem Erkenntnis und einer „Legal Opinion“ zusammen und ...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich der „Legal Opinion" und de...
In der vorliegenden Arbeit wurde die Frage erörtert, inwiefern Kassationsanträge an ein Verwaltungsg...
Die vorliegende Arbeit besteht aus zwei Teilen. Einerseits aus der Gegenschrift der belangten Behörd...
Der vorliegenden Legal Opinion lag die folgende Aufgabenstellung zu Grunde: Die Berufung des Beschwe...
Die vorliegende Diplomarbeit setzt sich aus der legal opinion und dem, von mir und Frau Anja Luger i...
In dieser Arbeit wird unter Bedachtnahme auf Judikatur und Lehre zunächst die Bedeutung bzw Geltung ...
eingereicht von: Holzleitner Marie-TheresLinz, Univ., Dipl.-Arb., 2014(VLID)37547
§ 364 Abs 2 ABGB gewährt dinglichen Berechtigten einen Unterlassungsanspruch gegen unmittelbare Einw...
In Zeiten knapper Haushaltsmittel wird die Frage der Verwaltungshaftung, also die Frage, inwieweit j...
eingereicht von: Wilhelm H. KroißböckZsfassungLinz, Univ., Dipl.-Arb., 2014(VLID)37549
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...