Die FR meldet: Die Benutzung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken verstößt nicht gegen das Urheberrecht von Verlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag des Eugen Ulmer Verlags zurück. Der Verlag wollte es der Technischen Universität (TU) Darmstadt verbieten lassen, weiterhin den Inhalt seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen den Benutzern ihrer Bibliothek kostenlos elektr..
Nachdem sich Verleger Matthias Ulmer heute einen Schlagabtausch mit mir in Sachen Google Book Search...
Wie kann zum Stand 2015 in Bibliotheken ein Angebot für Digitale Leseplätze nach § 52b UrhG ausgesta...
Im Rahmen eines Insolvenzverfahren wurde jüngst die umfangreiche Bibliothek der Odenwaldschule verst...
Die FR meldet: Die Benutzung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken verstößt nicht gegen das Urhe...
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2011/03/16/erster-einblick.htm ...
"Die Landesbibliothek als Copyshop" http://www.boersenblatt.net/314659 Ulmer meint, mit dem Vorgehen...
Entscheidung über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten bei der Digi...
Auf die Vorlage des BGH vom 20. September 2012, siehe http://openjur.de/u/611961.html hat der Europä...
http://idw-online.de/de/news390431 In dem bisherigen einstweiligen Verfügungsverfahren haben die zus...
Der Deutschlandfunk berichtet: Die Uni Bielefeld kritisiert Entwurf für neues Urheberrecht: Dieter T...
Bisher gibt es nur die Pressemitteilung zum BGH-Entschluss zu § 52b UrhG (Ulmer vs. Darmstadt): http...
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38640.html Auszug: Es ist nicht akzeptabel, wenn unt...
In der Telepolis wird der 2. Korb der Urheberrechtsnovelle kritisch gewürdigt. Hoch anzurechnen is...
Die Nutzung elektronischer Zeitschriften und die Bewertung der Nutzung mit Opportunitätskosten, um z...
In diesem Beitrag wird berichtet, wie die Bibliothek der Universität Konstanz erstmalig in größerem ...
Nachdem sich Verleger Matthias Ulmer heute einen Schlagabtausch mit mir in Sachen Google Book Search...
Wie kann zum Stand 2015 in Bibliotheken ein Angebot für Digitale Leseplätze nach § 52b UrhG ausgesta...
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Auf die Vorlage des BGH vom 20. September 2012, siehe http://openjur.de/u/611961.html hat der Europä...
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