Mein Kommentar zu: https://blog.arthistoricum.net/beitrag/2018/01/26/neues-angebot-der-kubikat-bibliotheken/ "Inhaltsverzeichnisse z.B. von Zeitschriften gelten als urheberrechtlich nicht geschützt. Statt ein teures kommerzielles Produkt für die öffentlich finanzierten Wissenschaftler und lokale Bibliotheksbenutzer sollten die Kunstbibliotheken, deren ganze Erbärmlichkeit schon daran zeigt, dass die einschlägige Katalog-Metasuche aufgegeben werden musste (und das Nachfolgeprodukt ist längst n..
Jochen Zenthöfer meint in der FAZ: "Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit täuscht, muss mit einem a...
An 25.10.2013 beschäftigte sich eine Konferenz an der Österreichischen Nationalbibliothek mit der Fr...
http://www.muenster.org/kutsch/index.html Walter Kutsch hat seine umfassende Bibliothek zum Thema Mü...
Nett gemacht, aber hinsichtlich der Aussage falsch: Öffentliche Bibliotheken können die Versorgung d...
Nett gemacht, aber hinsichtlich der Aussage falsch: Öffentliche Bibliotheken können die Versorgung d...
Die FAZ beschreibt im Vorhinein die Änderungen nach dreijähriger Schließungszeit. Manche Klischees s...
Im neuen BuB-Heft (62.2010, 05, S. 350ff.) ist eine Kölner Diplomarbeit zusammengefasst, welche Erge...
http://www.tagesspiegel.de/kultur/leistungsschutzrecht-wer-zitieren-will-soll-zahlen/8922246.html "B...
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Die Preise der Zeitschriften steigen seit Jahren deutlich schneller als die der Monographien, schnel...
Das ist für den Bildungsminister von Mecklenburg-Vorpommern die Onleihe. Auf den Artikel weist Fahrb...
Die Süddeutsche informiert über die Kontaktbörse Bibliothek Kritik der reinen Vernunft Bisher galten...
Eine Kritik der Ausstellung in München, von Richard Heigl Jahrhundertelang waren Bibliotheken und Ar...
"Die Stadt Köln will trotz Sparkurs die Kunst- und Museumsbibliothek erhalten. Das geht aus Planunge...
Wie die Unibibliothek Konstanz das umsetzen will, ist im letzten Heft von Bibliothek aktuell beschri...
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