Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. 04. 2008 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform zugestimmt und sich damit zugleich für die von der Bundesregierung geplante Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf nicht-ärztliches Personal ausgesprochen. Damit hat der Bundesrat seine noch im Gesetzgebungsverfahren geäußerten grundsätzlichen Bedenken aufgegeben und sich dem Diktat der Großen Koalition gebeugt. Lediglich geringfügige Korrekturen konnten in den Beratungen durch den Gesundheitsausschuss noch eingefügt werden. Diese werden es jedoch nicht verhindern, dass das Tor zu einer maßgeblichen Einschränkung des Arztvorbehalts und zu einer grundlegenden Veränderung des gewachsenen Arztbildes weit geöffnet wurde