Nach Beendigung der schleswig-holsteinischen Erhebung stellten die europäischen Mächte 1851/1852 den dänischen Gesamtstaat wieder her, dem die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg angehörten. Dänemark erklärte seinen Verzicht auf einen Anschluss des Herzogtums Schleswig. 1863 entwarf die dänische Regierung jedoch eine neue Verfassung, die auf eine Anbindung des Herzogtums Schleswig an Dänemark und eine Trennung vom Herzogtum Holstein hinauslief. Der Deutsche Bund betrachtete diese Verfassung als Verstoß gegen die internationalen Abmachungen. Als der neue dänische König Christian IX. (reg. 1863-1906) im selben Jahr die Verfassung unterzeichnete, besetzten daher Bundeskontingente die von dänischen Truppen geräumten Herzogtümer Holste...