Am 5ten November 1861 hat Franz Joseph I. als Reaktion auf die nach der Auflösung des ungarischen Parlaments in August sich entfaltende nationale Protestbewegung die Verfassung in Ungarn suspendiert. Mit den schweren Strafprozessen sind die Presse- und politischen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen auch zu militärgerichtlicher Kompetenz geraten. Im Gegensatz zu den anderen Provinzen der Habsburgermonarchie blieb das schwer restriktive Pressepatent von 1852 mit Beschlagnahmen, Verstampfen, Verweisen und Verbote in Ungarn in Kraft. März 1863 hat der Polizeidirektor zu Pest-Buda, Joseph Worafka ein Verzeichnis der zwischen Frühling 1861 und März 1863 von der Statthalterei verbotenen Publikationen mit 23 Titeln zusammengestellt. Der Aufsatz...