In dieser Diplomarbeit geht es um zwei besondere zuständigkeitsrechtliche Vorschriften aus dem europäischen Bereich, genauer um Art 12 und 15 Brüssel IIa-VO. Art 12 Brüssel IIa-VO normiert die Vereinbarung der Zuständigkeit in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung. Zu Beginn der Arbeit werden die Voraussetzungen, die für eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung vorliegen müssen, besprochen. Auch werden im Zuge dessen die zwei verschiedenen Formen der Vereinbarung, die Annexzuständigkeit nach Art 12 Abs 1, und die Bindungszuständigkeit nach Art 12 Abs 3 Brüssel IIa-VO behandelt. Dabei werden ihre Besonderheiten umfangreich aufgezeigt und auf allfällige Frage- und Problemstellungen, die sich hinsichtlich ihrer Anwendung ergeben kö...
Die vorliegende Diplomarbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung des Konzessionsvergaberechts....
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der internationalen Zuständigkeit Österreichs in grenzüberschrei...
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger de...
„Achillesferse des europäischen Zivilrechtsraums“ so wird das Zwangsvollstreckungsrecht auf europäis...
ReNEUAL Musterentwurf für ein EU Verwaltungsverfahrensrecht. Im Rahmen eines fünfjährigen Forschung...
Die rasche Durchsetzung von Ansprüchen ist gerade in einem so schutzbedürftigen Bereich wie dem Unte...
Für die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen gibt es in der EuGVVO für alle Mitgli...
Die Diplomarbeit "Die EU-Erbrechtsverordnung: Das anzuwendende Recht" setzt sich in ihrem Kern mit d...
Durch die zunehmende europäische Integration, sowohl im Bereich des Erbrechts, als auch im Bereich d...
Das Rechtsinstitut der rügelosen Einlassung auf das Verfahren ist keine ausschließliche österreichis...
Aufgrund der Tatsache, dass sich vor allem die Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Unio...
Am 14. Oktober 2009 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäis...
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Komplexität der Vollstreckung einer ausländischen strafgerichtl...
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit Fragen des Gesetzmäßigkeitsgrundsatzes in seiner ö...
Die Brüssel IIa-VO ergänzt das Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte ...
Die vorliegende Diplomarbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung des Konzessionsvergaberechts....
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der internationalen Zuständigkeit Österreichs in grenzüberschrei...
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger de...
„Achillesferse des europäischen Zivilrechtsraums“ so wird das Zwangsvollstreckungsrecht auf europäis...
ReNEUAL Musterentwurf für ein EU Verwaltungsverfahrensrecht. Im Rahmen eines fünfjährigen Forschung...
Die rasche Durchsetzung von Ansprüchen ist gerade in einem so schutzbedürftigen Bereich wie dem Unte...
Für die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen gibt es in der EuGVVO für alle Mitgli...
Die Diplomarbeit "Die EU-Erbrechtsverordnung: Das anzuwendende Recht" setzt sich in ihrem Kern mit d...
Durch die zunehmende europäische Integration, sowohl im Bereich des Erbrechts, als auch im Bereich d...
Das Rechtsinstitut der rügelosen Einlassung auf das Verfahren ist keine ausschließliche österreichis...
Aufgrund der Tatsache, dass sich vor allem die Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Unio...
Am 14. Oktober 2009 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäis...
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Komplexität der Vollstreckung einer ausländischen strafgerichtl...
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit Fragen des Gesetzmäßigkeitsgrundsatzes in seiner ö...
Die Brüssel IIa-VO ergänzt das Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte ...
Die vorliegende Diplomarbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung des Konzessionsvergaberechts....
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der internationalen Zuständigkeit Österreichs in grenzüberschrei...
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger de...