Investitionen in Form von Unternehmensakquisitionen haben für die durchführenden Unternehmen eine große strategische und finanzielle Bedeutung. Auch für den Verkäufer stellt der Verkauf des Unternehmens eine bedeutende Vermögensumschichtung dar, die ihm eine Änderung seiner Kapital- und Risikoallokation erlaubt. Da das bestehende Steuerrecht in Deutschland von den Bedingungen einer neutralen Besteuerung abweicht, können Unternehmensakquisitionen von Ertragsteuern beeinflusst werden. So wird der Verkäufer in einer solchen Transaktion durch Ertragsteuern auf den Veräußerungsgewinn individuell belastet, was bei ihm zu einem Lock-in-Effekt führen kann. Der Käufer wird Ertragsteuern auf Erträge aus dem akquirierten Unternehmen antizipieren, was ...