Art. 44 OR befasst sich mit der Schadenersatzbemessung. Grundlage von Art. 44 OR sind Billigkeitserwägungen, weshalb er auch ausserhalb von Art. 41 ff. OR analog anwendbar ist. Somit ist Art. 44 OR grds. (wie Art. 43 OR) auch auf die vertragliche Haftung anwendbar. Allerdings bleiben im Verhältnis gegenüber der Vertragshaftung Sondernormen vorbehalten. Als Faktoren für die Herabsetzung des Schadenersatzes verweist Art. 44 Abs. 1 OR auf «Umstände». Allerdings sind ersatzreduzierende Umstände gemeint, die beim Geschädigten liegen, für welche den Haftpflichtigen die Beweislast trifft. Die ersatzreduzierenden Umstände i.S.v. Art. 44 Abs. 1 OR gelten auch zulasten des Rechtsnachfolgers des Geschädigten, d.h. insbesondere bei dessen Tod zulasten...
Die Lackierung von Schienenfahrzeugen erfordert hinsichtlich der spezielle Herangehensweisen. Der Ar...
Es ist eine Besonderheit des Schadensersatzrechts, dass Ansprüche bereits verjährt sein können, bevo...
Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffen...
Zugl.: Freiburg (Schweiz), Univ., Diss., 2014Nach Art. 42 Abs. 2 OR ist „der nicht ziffernmässig nac...
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Widerruf eines Vertrages nach Art. 40a ff. OR seinem Zweck n...
Die deliktsrechtliche Vorschrift des Art. 42 Abs. 2 OR spielt in der Praxis eine herausragende Rolle...
Der Autor befaßt sich zunächst mit den materiellrechtlichen Direktiven an den nach Art. 51 Abs. 2 GG...
Wenn der Verkäufer mangelhaft liefert, hat der Käufer im CISG grundsätzlich die Möglichkeit zur Selb...
Wichtige internationale Verträge, Abkommen, Vereinbarungen, Protokolle und Berichte der Sachverständ...
Verletzt ein Geschäftsführer schuldhaft Pflichten gegenüber der GmbH, ist er zum Schadensersatz ve...
Die Konzeption beschreibt die einzelnen Schritte, nach denen Maßnahmen zum Schutz der sächsischen Pf...
Eine hohe Haftfestigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die Funktion und Langlebigkeit von ...
Wegen der ständigen Erschließung neuer Einsatzfelder für faserverstärkte Kunststoffe ist die Erforsc...
Art. 15 GG scheint auf den ersten Blick einen Fremdkörper innerhalb des Grundgesetzes darzustellen. ...
Gegenstand dieses Buches ist Art. 84 Abs. 1 GG in der vor der Föderalismusnovelle geltenden Fassung....
Die Lackierung von Schienenfahrzeugen erfordert hinsichtlich der spezielle Herangehensweisen. Der Ar...
Es ist eine Besonderheit des Schadensersatzrechts, dass Ansprüche bereits verjährt sein können, bevo...
Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffen...
Zugl.: Freiburg (Schweiz), Univ., Diss., 2014Nach Art. 42 Abs. 2 OR ist „der nicht ziffernmässig nac...
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Widerruf eines Vertrages nach Art. 40a ff. OR seinem Zweck n...
Die deliktsrechtliche Vorschrift des Art. 42 Abs. 2 OR spielt in der Praxis eine herausragende Rolle...
Der Autor befaßt sich zunächst mit den materiellrechtlichen Direktiven an den nach Art. 51 Abs. 2 GG...
Wenn der Verkäufer mangelhaft liefert, hat der Käufer im CISG grundsätzlich die Möglichkeit zur Selb...
Wichtige internationale Verträge, Abkommen, Vereinbarungen, Protokolle und Berichte der Sachverständ...
Verletzt ein Geschäftsführer schuldhaft Pflichten gegenüber der GmbH, ist er zum Schadensersatz ve...
Die Konzeption beschreibt die einzelnen Schritte, nach denen Maßnahmen zum Schutz der sächsischen Pf...
Eine hohe Haftfestigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die Funktion und Langlebigkeit von ...
Wegen der ständigen Erschließung neuer Einsatzfelder für faserverstärkte Kunststoffe ist die Erforsc...
Art. 15 GG scheint auf den ersten Blick einen Fremdkörper innerhalb des Grundgesetzes darzustellen. ...
Gegenstand dieses Buches ist Art. 84 Abs. 1 GG in der vor der Föderalismusnovelle geltenden Fassung....
Die Lackierung von Schienenfahrzeugen erfordert hinsichtlich der spezielle Herangehensweisen. Der Ar...
Es ist eine Besonderheit des Schadensersatzrechts, dass Ansprüche bereits verjährt sein können, bevo...
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