Die unentgeltliche Rechtsberatung im „Näheverhältnis“ ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt worden, generell verboten ist nur die Beratung in Steuersachen geblieben. Damit dürfen Laien nicht nur Verwandten, sondern auch ihren Freunden Rechtsrat geben. Doch gilt das auch für die virtuellen Freunde bei Facebook? Dreh- und Angelpunkt für die Anwendung des RDG ist die Rechtsdienstleistung. Wann aus der Erläuterung des Rechts eine vom RDG erfasste „Einzelfallprüfung“ und damit Rechtsdienstleistung wird, erläutert der Autor. Dann fächert er die Fallgruppen der unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen auf, zeigt, wann der kostenlose Rechtsrat unzulässig wird, wie er verboten werden kann und wie beim kostenlosen Rechtsrat gehafte...