Dass Stadt- und Gemeindebibliotheken hinsichtlich der Möglichkeit, sonntags zu öffnen, derzeit noch weniger den Museen und Theatern als den Autowaschanlagen gleichgestellt sind, hat vor einigen Monaten auch den Bundestagspräsidenten in Rage gebracht (vgl. Bundestagspräsident für Sonntagsöffnungen, in: BIS 1 (2008), S. 268). Das geltende Arbeitszeitgesetz ist umso kurioser, als es der Gruppe der wissenschaftlichen Bibliotheken explizit gestattet, was es den Öffentlichen Bibliotheken verwehrt: Auch an Sonntagen zur Präsenznutzung zu öffnen. Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) plädiert mit dem Deutschen Bibliotheksverband dafür, Bibliotheken generell als Stätten der Erholung, Bildung und des Kult...