Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Gültigkeit von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten abweichend vom im Übrigen strikten Verbot der Geschlechterungleichbehandlung in ihrem nationalen Recht für den Bereich von Versicherungen und verwandten Dienstleistungen Prämienunterschiede aufgrund des Geschlechts vorsehen können, sofern und soweit sichergestellt ist, dass die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen und statistischen Daten, auf die sich die Berechnungen stützen, verlässlich sind, regelm...
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG sind unlautere Geschäftspraktiken allgemein verboten. ...
Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poe...
Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffen...
Die gegenständliche Forschungsarbeit legt ihren Fokus auf die Frage der Zulässigkeit von Selbstzweck...
Mit der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und den Garantien für ...
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträge...
Im Februar 2020 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fal...
"Der Vortrag präsentiert Ergebnisse von Analysen zum Wandel von Konsumstrukturen und Disparitäten de...
Die EU kennt vielfältige Regelungen, mit denen der Verbraucher als typischerweise schwächere Vertrag...
Da Verbrauchersachen typischerweise Ansprüche von geringem Wert zum Gegenstand haben, veranlasst der...
Die Aufgabe des IPR besteht darin, das für Sachverhalte mit Auslandsberührung maßgebliche Recht zu b...
Nicht nur bei Dauerschuldverhältnissen sollte dem Gläubiger empfohlen werden, seine Geldschuld gegen...
Im Bereich der Verbraucherkredite ist es im Jahr 2010 durch das neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ...
§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollekt...
Die vorliegende Untersuchung ist aus einem umfangreichen Forschungsvorhaben hervorgegangen, das sich...
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG sind unlautere Geschäftspraktiken allgemein verboten. ...
Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poe...
Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffen...
Die gegenständliche Forschungsarbeit legt ihren Fokus auf die Frage der Zulässigkeit von Selbstzweck...
Mit der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und den Garantien für ...
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträge...
Im Februar 2020 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fal...
"Der Vortrag präsentiert Ergebnisse von Analysen zum Wandel von Konsumstrukturen und Disparitäten de...
Die EU kennt vielfältige Regelungen, mit denen der Verbraucher als typischerweise schwächere Vertrag...
Da Verbrauchersachen typischerweise Ansprüche von geringem Wert zum Gegenstand haben, veranlasst der...
Die Aufgabe des IPR besteht darin, das für Sachverhalte mit Auslandsberührung maßgebliche Recht zu b...
Nicht nur bei Dauerschuldverhältnissen sollte dem Gläubiger empfohlen werden, seine Geldschuld gegen...
Im Bereich der Verbraucherkredite ist es im Jahr 2010 durch das neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ...
§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollekt...
Die vorliegende Untersuchung ist aus einem umfangreichen Forschungsvorhaben hervorgegangen, das sich...
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG sind unlautere Geschäftspraktiken allgemein verboten. ...
Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poe...
Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffen...