Bundespräsident Steinmeier hat am Montagmorgen der vergangenen Woche eine Pressemitteilung herausgegeben, aus der hervorgeht, dass er das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften ausgefertigt hat, obwohl er eine der vielen neuen Regelungen des Gesetzes für materiell verfassungswidrig hält. Dies wirft die alte Frage zum Umfang des bundespräsidentiellen Prüfungsrechts erneut auf. Ausgangspunkt der Betrachtung ist die Vorschrift des Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG
Bevor wir in medias res gehen, werfen wir einen Blick auf eine neue Suchmaschine: http://www.loosr.d...
Die allermeisten Promis, kommentiert die Kölnische Rundschau den Sieg der Feudalfrau CvM vor dem Eu...
Die Überprüfung von Normen auf ihre Konformität mit der Verfassung ist im Regelfall einer gerichtlic...
Zwei vorzeitige Rücktritte und die dritte Wahl eines Bundespräsidenten in nicht einmal drei Jahren h...
Gegenstand des Beitrags ist die Frage, ob die gegenwärtige Rechtslage eine hinreichende Kontrolle de...
Der bundesstaatliche Finanzausgleich dient dem Ziel, Bund und Länder aufgabenangemessen mit Finanzmi...
Die Ernennung der Leitung der Deutschen Bundesbank durch den Bundespräsidenten fügte - und fügt - si...
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts will in die Geschäftsordnung eine einheitliche Sperrfrist f...
Der Text beruht auf einer am 9. Mai 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht abgegebenen Stellungnahme ...
Seit einiger Zeit kann man in der Presse von Verhandlungen über die Übertragung von Vermögenswerten ...
Der Beitrag diskutiert den unlängst veröffentlichten Referentenentwurf eines Finanzstabilitätsgesetz...
Nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird sich die künftige Bundesregierung mit einer Reihe...
Der Kommentar zielt darauf ab, im Hinblick auf zwei wichtige nationale währungsgesetzliche Vorschrif...
Seit der Einführung des Obligatoriums in der Krankenpflegeversicherung leistet die öffentliche Hand ...
Mit seinem Urteil 8C_903/2017 vom 12. Juni 2018, welches zur Publikation als Leitentscheid vorgesehe...
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