Die deutsche rechtswissenschaftliche Literatur des 18. Jahrhunderts und des frühen 19. Jahrhunderts zur Kooperation zwischen Staat und Privaten befasst sich fast ausschliesslich mit der Rechtsform des Staatsdienstes. Dabei ist zu beobachten, wie der Vertrag zwischen Staat und Privaten im Allgemeinen und der Vertrag mit Staatsdienern im Speziellen mit der sich vertiefenden und für den kontinentalen Raum so typischen Trennung von öffentlich und privat respektive öffentlichem Recht und Privatrecht zwischen Stuhl und Bank geriet, d. h. weder im einen noch im anderen sich ausdifferenzierenden Rechtsbereich Aufnahme fand. Für Deutschland lässt sich dies anhand der Evolution der Staatsund Rechtstheorien nachvollziehen – insbesondere von Justi über...
The “First Take” on the Administrative Law Relation The French “Privilège du Préalable” as a Potent ...
Das deutsche Versicherungsvertragsrecht ist ein Produkt der vorgesetzlichen Praxis – so lautet jeden...
Dass der Gesetzgeber eine Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei über ihr zustehende...
translated by Annemarie ThatcherEnglish: German legal literature on cooperation between the state ...
Formen und Funktion des Verwaltungsvertrags in der fragmentierten Gesellschaft Aus einer kontinen...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
German public law, which is heavily dependent on the rulings of the Federal Constitutional Court, pr...
Jan Knöbl befasst sich mit dem Rechtsschutz bei der Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte und...
Die insbesondere in der Literatur verbreitete grundsätzliche Ablehnung der Zulässigkeit von Streitig...
Die wohl bedeutendste Form der Kreditsicherung im Bereich des Warenkredits ist der Eigentumsvorbehal...
Dieser Text wurde am Center for the Study of Law and Society, University of California, Berkeley, ve...
Eventually, all law is about sovereign intervention. But public law is distinct from private law in ...
In dieser Abhandlung handelt der Verfasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als...
German Civil Law is based on the principle of contractual freedom. Responsibility for one's own acti...
The construction of the consensual contract in Roman law is certainly one of the most important achi...
The “First Take” on the Administrative Law Relation The French “Privilège du Préalable” as a Potent ...
Das deutsche Versicherungsvertragsrecht ist ein Produkt der vorgesetzlichen Praxis – so lautet jeden...
Dass der Gesetzgeber eine Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei über ihr zustehende...
translated by Annemarie ThatcherEnglish: German legal literature on cooperation between the state ...
Formen und Funktion des Verwaltungsvertrags in der fragmentierten Gesellschaft Aus einer kontinen...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
German public law, which is heavily dependent on the rulings of the Federal Constitutional Court, pr...
Jan Knöbl befasst sich mit dem Rechtsschutz bei der Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte und...
Die insbesondere in der Literatur verbreitete grundsätzliche Ablehnung der Zulässigkeit von Streitig...
Die wohl bedeutendste Form der Kreditsicherung im Bereich des Warenkredits ist der Eigentumsvorbehal...
Dieser Text wurde am Center for the Study of Law and Society, University of California, Berkeley, ve...
Eventually, all law is about sovereign intervention. But public law is distinct from private law in ...
In dieser Abhandlung handelt der Verfasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als...
German Civil Law is based on the principle of contractual freedom. Responsibility for one's own acti...
The construction of the consensual contract in Roman law is certainly one of the most important achi...
The “First Take” on the Administrative Law Relation The French “Privilège du Préalable” as a Potent ...
Das deutsche Versicherungsvertragsrecht ist ein Produkt der vorgesetzlichen Praxis – so lautet jeden...
Dass der Gesetzgeber eine Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei über ihr zustehende...