Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 36 Abs. 2, 84 Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 23. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (GVBl. I S. 227), im Einvernehmen mit dem Präsidium vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 30. Januar 2013 beschlossen und vom Hochschulrat am 14. Februar 2013 genehmigt worden
Diese Datei enthält die wesentlichen Informationen des gedruckten Vorlesungsverzeichnisses. Gegenübe...
Seine seit Jahren herausragenden Leistungen in der Vermittlung wissenschaftlicher Arbeit in der Öffe...
Im Zuge des Bildungsstreiks 2009 besetzten Studierende der Johann Wolfgang Goethe-Universität (JWGU)...
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 40 Abs. 2, 100 d Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes...
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 4 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLBG) vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330) ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der ...
Die Universität Frankfurt steht vor der größten Herausforderung in ihrer annähernd 90-jährigen Gesch...
Die Universität Frankfurt will Stiftungsuniversität mit einem hohen Maß an Autonomie werden. Die Vor...
Bei den vorliegenden Zielvereinbarungen zwischen dem HMWK und den zwölf hessischen Hochschulen hande...
... Mit fast 35.000 Studierenden, darunter rund 7.000 AusländerInnen aus 129 Nationen, zählt die Joh...
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Das Thema 'Unternehmensgründung/ berufliche Selbstständigkeit an deutschen Hochschulen' hat seit Mit...
Schwerpunktthema: Das Alter. Das Verhältnis von alten zu jungen Menschen hat sich in den vergangenen...
1914 stifteten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt eine Universität, die neue Wege in For...
* Warum Stiftungen? Es geht nicht um Stiftung an sich, sondern die Stiftung ist Mittel zum Zweck. Di...
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Im Zuge des Bildungsstreiks 2009 besetzten Studierende der Johann Wolfgang Goethe-Universität (JWGU)...
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 40 Abs. 2, 100 d Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes...
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 4 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLBG) vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330) ...
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