Auf dem 67. Deutschen Juristentag (DJT) in Erfurt wurde über eine Grundfrage des deutschen Aktienrechts diskutiert. Gefordert wurde eine stärkere Differenzierung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften. Einzelne Deregulierungsvorschläge bezogen sich in diesem Zusammenhang auf die Reichweite des Prinzips der Satzungsstrenge, die Vinkulierung von Aktien und das Mehrstimmrecht. Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Differenzierung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften insbesondere vor dem Hintergrund einer rechtsvergleichenden und empirischen Betrachtung überzeugt. Im Einzelnen wird zunächst kurz der Vorschlag Bayer an dem 67. DJT dargestellt (II.). Wei...
Inhalt Prof. Dr. Helmut Siekmann : Föderalismuskommission II für eine zukunftsfähige Gestaltung der ...
KOMMUNALE STRASSENFINANZIERUNG Kommunale Straßenfinanzierung / Gramlich, Ludwig (Rights reserved) (...
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mi...
I. EINLEITUNG II. VORSCHLAG DER WIRTSCHAFTSRECHTLICHEN ABTEILUNG ZUM 67. DEUTSCHEN JURISTENTAG 1. Da...
In den vergangenen Jahren haben sich die Kapitalmärkte und das Anlegerinteresse an der Aktie in Deut...
Kurz nach dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Juni letzten Jahres sind sc...
In der vorliegenden Untersuchung betrachten wir die Grundgesamtheit der deutschen Unternehmen, von d...
DEUTSCHES STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht / Kayser, Christian (Rights...
Das Recht zur Verhinderung von Kursmanipulationen ist durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das ...
Unter den Reformplänen der großen Koalition wurde und wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit be...
Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet....
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 24. November 2003, II ZR 171/01 : Das Urteil des BGH vom 24. 11. ...
Die Zielsetzung der vorliegenden Bachelorarbeit war es, anhand von Statistiken den deutschen Mittels...
Zum Ordnungswert des § 136 InsO „Reform besteht in der Entfernung des Überflüssigen“. Das ist der Wa...
Verfolgt man die mit viel Leidenschaft geführt Diskussion über den Umgang des Menschen mit der Natur...
Inhalt Prof. Dr. Helmut Siekmann : Föderalismuskommission II für eine zukunftsfähige Gestaltung der ...
KOMMUNALE STRASSENFINANZIERUNG Kommunale Straßenfinanzierung / Gramlich, Ludwig (Rights reserved) (...
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mi...
I. EINLEITUNG II. VORSCHLAG DER WIRTSCHAFTSRECHTLICHEN ABTEILUNG ZUM 67. DEUTSCHEN JURISTENTAG 1. Da...
In den vergangenen Jahren haben sich die Kapitalmärkte und das Anlegerinteresse an der Aktie in Deut...
Kurz nach dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Juni letzten Jahres sind sc...
In der vorliegenden Untersuchung betrachten wir die Grundgesamtheit der deutschen Unternehmen, von d...
DEUTSCHES STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht / Kayser, Christian (Rights...
Das Recht zur Verhinderung von Kursmanipulationen ist durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das ...
Unter den Reformplänen der großen Koalition wurde und wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit be...
Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet....
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 24. November 2003, II ZR 171/01 : Das Urteil des BGH vom 24. 11. ...
Die Zielsetzung der vorliegenden Bachelorarbeit war es, anhand von Statistiken den deutschen Mittels...
Zum Ordnungswert des § 136 InsO „Reform besteht in der Entfernung des Überflüssigen“. Das ist der Wa...
Verfolgt man die mit viel Leidenschaft geführt Diskussion über den Umgang des Menschen mit der Natur...
Inhalt Prof. Dr. Helmut Siekmann : Föderalismuskommission II für eine zukunftsfähige Gestaltung der ...
KOMMUNALE STRASSENFINANZIERUNG Kommunale Straßenfinanzierung / Gramlich, Ludwig (Rights reserved) (...
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mi...