Durch das Verbrechen wird die strafrechtliche Beziehung weder ausgelöst noch beendet. Sie fängt mit dem Adressieren der Pflichten an Individuen, die sie als Subjekte der Beziehung konstituieren und setzt sich auch im Falle des Delikts durch Strafe ununterbrochen fort. Das Strafprozeß- und Strafvollstreckungsrecht füllen keine Lücken zwischen den Teilbereichen des materiellen Strafrechts, die vor der geschehenen Tat und nach der vollstreckten Strafe bewiesen werden können. Anders gewendet, Strafverhängung und Strafvollstreckung trennen nicht die materiellrechtliche Beziehung, sondern werden davon umfaßt: Es kommt auf die lückenlos zusammenhängende strafrechtliche Beziehung in ihrer Komplexität an.Peer Reviewe
Gegenstand meiner Dissertation ist ein Bestand jüdischer, vornehmlich ritueller, Textilobjekte aus ...
Die Haltung der Universität Tübingen in der Frage der Schließung der PH ist eindeutig und, soweit zu...
Die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender ist kriminalpolitisch ständig in der Diskussion. Bei ...
Durch das Verbrechen wird die strafrechtliche Beziehung weder ausgelöst noch beendet. Sie fängt mit ...
Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. ...
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Kriminalpolitik und Strafrecht haben in den letzten Jahren eine Gruppe von Straftätern wieder entdec...
Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers (De Gruyter) frei zugänglich.Peer Reviewe
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Die rechtliche Regulierung häuslicher Gewalt in Beziehungen stellt die Rechtswissenschaft vor komple...
Das Bild, das sich die Öffentlichkeit von der Kriminalität und der Strafverfolgung macht, wird vor a...
Der vorliegende Sammelband möchte der Diskussion um gesellschaftlichen Zusammenhalt, Gewalt und Extr...
Versuch einer „aristotelischen“ Zivilisationslehre, die sowohl beschreibt als auch ordnet. Gegliede...
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu be...
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Gegenstand meiner Dissertation ist ein Bestand jüdischer, vornehmlich ritueller, Textilobjekte aus ...
Die Haltung der Universität Tübingen in der Frage der Schließung der PH ist eindeutig und, soweit zu...
Die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender ist kriminalpolitisch ständig in der Diskussion. Bei ...
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